Wiedereinstieg Return to play Vereinssport 11.06.2020
- Donnerstag, 11. Juni 2020 09:22
- von Uwe Dunkelmann
Neu-Änderungen zum Wiedereinstieg in den Vereinssport im
Hessischen Handball-Verband (11.06.2020) - Neu
Return to play im Amateursport
Das höchste Gut ist die Gesundheit aller Mitglieder. Diese gilt es stets zu schützen.
Deshalb können Trainingseinheiten nur dann abgehalten werden, wenn kein akuter Vorfall bzw. Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt ist.
Sobald ein Mitglied der Trainingsgruppe einen nachvollziehbaren Verdacht aufweist oder gar infiziert ist, muss der Trainingsbetrieb der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Trainingsgruppe rückverfolgt und eingestellt werden.
DHB: Positionspapier zur Verfügbarkeit von Sporthallen in den Sommerferien
Wichtige Fragen und Antworten rund um den Wiedereinstieg hat der LSBH unter dem nachfolgendem Link auf seiner Internetseite zusammengefasst:
Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wieder aufgenommen werden kann, regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020).
Die Verordnung tritt am 9. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020. Die Lesefassung der Verordnung kann hier eingesehen werden.
Neben dieser Verordnung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht. Diesen Erlass finden Sie hier.